Wirtschaftliche Sozialhilfe
Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert Ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration.
Sie
- haben durch Aussteuerung aus der Arbeitslosenkasse, infolge von ausstehenden Sozialversicherungen, durch Trennung oder Scheidung oder einer andern Lebenssituation kein Einkommen oder ein zu kleines Einkommen, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Wir
- berechnen gemeinsam mit Ihnen den Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe
- reichen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein entsprechendes Gesuch ein oder Unterstützen Sie bei der Einreichung des Gesuches
- beraten Sie bei Sozialversicherungsfragen
- begleiten Sie in der persönlichen und beruflichen Wiedereingliederung
Sie
- haben Rechte und Pflichten, über die wir Sie gerne informieren
SKOS Richtlinien
Im Kanton Luzern wird die wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss den SKOS Richtlinien
(Schweizerische Konferenz öffentlicher Sozialhilfe) und dem Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe ausgerichtet.
Anmeldung wirtschaftliche Sozialhilfe
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telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme mit SoBZ
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Anmeldedossier ausfüllen
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Gesuch vollständig ausgefüllt inkl. aller verlangten Unterlagen beim SoBZ einreichen